Ihde & Coll. - Rechtsanwälte für Medizinrecht und Zahnärzte
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Aktuelle Rechtsprobleme und Urteile zum Zahnarztrecht

Aufgepasst bei der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten ohne Genehmigung

Das Sozialgericht Hamburg hat am 21.05.2025 (S 3 KA 30/21) entschieden, dass eine Genehmigung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten nicht rückwirkend erteilt werden kann. Dies gelte selbst dann, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigung vorgelegen haben. Besonders unangenehm ist, dass die Höhe einer Honorarrückforderung durch die zuständige KZV im Falle des nicht genehmigten Assistenten geschätzt werden kann. Hier kann es unter Umständen zu ganz beträchtlichen Rückforderungen kommen. Bitte achten Sie auch darauf, dass etwaige Verlängerungsanträge rechtzeitig eingereicht werden. Wir wissen aus einigen Mandanten, dass entsprechende Anträge oft vergessen werden.

Das Sozialgericht Potsdam konkretisierte die Anforderungen an die Abrechnung der Position 181a BEMA (konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten persönlich oder fernmündlich)

Das Gericht hob hervor, dass der Inhalt der Besprechung einen fachlichen Nutzen für die weitere Behandlung des Versicherten enthalten müsse. Allein die Weitergabe von Befunden, Hinweisen zur Nachsorge, die Kontrolle zur Nahtentfernung sind nichtausreichend. Insbesondere reicht es nach Meinung des Gerichtes nicht aus, dass

allein Angaben über die erfolgte Behandlung bzw. festgestellten Befunde mitgeteilt werden, ohne dass ein fachärztlicher Austausch über die beim Versicherten bestehende Erkrankung erfolgt ist. Die Abrechnung der GOP 181a ist in diesen Fällen als unwirtschaftlich anzusehen, denn ein fachlicher Nutzen für die Weiterbehandlung enthalte sie nicht.

Kein Anspruch von Eltern eines Patienten auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen)

Das entschied das Landgericht Tübingen in einem Urteil vom 14.02.2025 (A 8 S 2/24). Das Gericht arbeitete sauber heraus, dass zwar oftmals die Eltern eines minderjährigen Patienten den Behandlungsvertrag (sogenannter Vertrag zugunsten Dritter) abschließen würden, daraus aber nicht folge, dass den Eltern auch ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen zustehe. Denn das Recht des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen besteht unabhängig davon, wer den Behandlungsvertrag abgeschlossen hat, weil das Einsichtsrechts an das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten anknüpft. Das hat mit dem Abschluss des Behandlungsvertrages nichts zu tun. Eine andere Frage ist es, ob die Eltern gegebenenfalls als Vertreter des Kindes dessen Ansprüche geltend machen können.

Weitere Rechtsprobleme und Urteile

Unsere Rechtsberatung und Vertretung als spezialisierte Anwälte für Zahnärzte

Rechtsberatung für Zahnärzte
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung (Vertretung vor der Prüfungsstelle und dem Beschwerdeausschuss sowie den Sozialgerichten)
  • Beratung bei Gründung und Auseinandersetzung von zahnärztlichen Gesellschaften
  • Kauf / Verkauf einer Zahnarztpraxis
  • Erstellung sämtlicher Verträge, z. B. Verträge der Berufsausübungsgemeinschaft, der
  • Organisationsgemeinschaft, MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum)
  • Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen von Patienten
  • Honorarklagen des Zahn-Arztes
  • Inkasso für den Zahn-Arzt
  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Abrechnungsprobleme gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV)
  • HVM-Probleme/ Budgetierung
  • Vertretung vor dem Prothetikeinigungsausschuss (PEA)/ Gutachterverfahren
  • Vertretung in Disziplinarsachen
  • Verteidigung in Medizinstrafsachen
  • Verteidigung in Strafverfahren gegen Zahn-Ärzte in Ausübung ihres Berufes
  • Vertretung vor dem Zulassungsausschuss (Zweitpraxis, ÜBAG, MVZ, Angestellter Zahnarzt,Zulassungsentzug, Verlegung des Sitzes etc.)
  • Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren, z. B. bei dem Entzug der Approbation, Ruhen der Approbation, Geldbußen
  • Vorträge, Seminare, auch in der Zahnarztpraxis
  • Werberecht der Zahnärzte (Gestaltung des Schildes, der Homepage und des sonstigen Außenauftrittes) sowie Vertretung in Verfahren gegen die Zahnärztekammer und die
  • Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
  • Arbeitsrecht in der Zahn-Arzt-Praxis, insbesondere Vertretung in Kündigungsschutzprozessen, Gestaltung von Arbeitsverträgen mit richtiger Konkurrenzschutzklausel
Frank Ihde - Rechtsanwalt und Notar

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Astrid Precht - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht

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