Ihde & Coll - Rechtsanwalts- und Notariatspraxis für Zahnärzte
Herr Rechtsanwalt Ihde ist seit 2002 Notar. Beim Notar werden - neben allgemeinen Urkundsgeschäften - schwerpunktmäßig folgende Rechtsgeschäfte beurkundet/beglaubigt:

Kaufvertrag für Zahn-Arzt-Immobilien
Beurkundung der Finanzierungsgrundschuld des Zahnarztes
Verkauf der Zahn-Arzt-Praxis inkl. Praxisimmobilie
Patientenverfügungen/Betreuungsvollmacht von Ärzten und Zahnärzten
Eheverträge des Zahn-Arztes
Scheidungsfolgenvereinbarungen des Zahn-Arztes
Beurkundungen von GmbH-Verträgen (z. B. MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum)
Erbrechtsregelungen (Erbrecht und Zahnarzt)
Familienrecht: Gütertrennung bei dem Zahnarzt
Adoptionsrecht: Adoptionen des Zahn-Arztes