|
|
 |
|
 |
|
|
Die Kanzlei ist Mitte der 80iger Jahre in Hannover entstanden. Schon von Anfang an existierte als Tätigkeitsschwerpunkt das Sozialversicherungsrecht der ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringer.
Sehr schnell verbanden sich mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt Mandate für Ärzte, Zahnärzte und sonstige nichtärztliche Leistungserbringer. Ende der 80iger Jahre und Anfang der 90iger Jahre präsentierte sich die Rechtsanwaltskanzlei als ganz überwiegend medizinrechtlich ausgerichtet. Mitte der 90iger Jahre entwickelte sich daraus die heute bekannte, mit hoher Sachkompetenz verbundene Spezialisierung der Kanzlei auf das komplette Recht in der Zahnarztpraxis.
|
 |
|
 |
 |  |  |  |  |  |  |  | Frank Ihde
Jahrgang 1954, studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen. Seit fast 25
Jahren ist er praktizierender Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzt- und
Medizinrechtes. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt hat er jahrelange Erfahrungen als
Justitiar eines Berufsverbandes im Gesundheitswesen im Umgang mit Krankenkassen
und auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechtes gesammelt. Seit 1996 hat er sich
auf dem Gebiet des Zahnarztrechtes durch viele Publikationen und Seminare einen
Namen gemacht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen
Anwaltverein sowie seit 2004 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht
e.V. Die Notarbestellung erfolgte im Jahr 2002. |  |  |  |  |
|  |  |  |  |
|
|
|
|