Die Kanzlei ist Mitte der 80iger Jahre in Hannover entstanden. Schon von Anfang an existierte als Tätigkeitsschwerpunkt das Sozialversicherungsrecht der ärztlichen und nicht ärztlichen Leistungserbringer.
Sehr schnell verbanden sich mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt Mandate für Ärzte, Zahnärzte und sonstige nichtärztliche Leistungserbringer. Ende der 80iger Jahre und Anfang der 90iger Jahre präsentierte sich die Rechtsanwaltskanzlei als ganz überwiegend medizinrechtlich ausgerichtet. Mitte der 90iger Jahre entwickelte sich daraus die heute bekannte, mit hoher Sachkompetenz verbundene Spezialisierung der Kanzlei auf das komplette Recht in der Zahnarztpraxis.
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